Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule anmelden möchten, füllen Sie bitte obiges Formular aus.
Wenn Sie Ihr Kind an unserer Schule abmelden möchten, füllen Sie bitte obiges Formular aus.
Bitte stellen Sie den Antrag zur Beurlaubung Ihres Kindes frühzeitig, d.h. nach Möglichkeit mind. drei Schultage vor dem Beurlaubungstermin.
Im Krankheitsfall benachrichtigen Sie bitte am 1. Krankheitstag unser Sekretariat unter 0931 / 467973 telefonisch bis spätestens 8 Uhr über das Fehlen Ihres Kindes und lassen Sie uns obiges Formular ausgefüllt zukommen. Bei einer Krankheitsdauer ab einer Woche ist eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen
Ist eine Stegreifaufgabe oder Schulaufgabe verschwunden? Dann füllen Sie bitte das obige Formular aus und lassen Sie es uns zukommen.
Hat sich Ihre Adresse geändert? Bitte füllen Sie das obige Formular aus und lassen Sie es uns zukommen.
Antrag auf Übernahme von Schulwegkosten 2023_2024.
Nutzungsordnung der EDV-Einrichtungen und des Internets an der Leopold-Sonnemann-Realschule.
Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten
Sport-Befreiung bzw. Entschuldigung für den Sportunterricht
Umfangreiche Informationen zum Thema Übertritt erhalten Sie beim bayerischen realschulnetz.
Schultandem für Lese-Rechtschreib-Störung
An jeder Realschule sind je eine Fachlehrkraft für Deutsch sowie Englisch zum Thema Lese-Rechtschreib-Störung speziell fortgebildet und bilden das Schultandem für Lese-Rechtschreib-Störung. An der Leopold-Sonnemann-Realschule Höchberg übernehmen wir, Frau Buchenau und Frau Kees, diese Aufgaben. Wir unterstützen Eltern beim Anerkennungsverfahren und bei Fragen zur Umsetzung des Nachteilsausgleichs in der Schule.
Vereinbaren Sie einen Gesprächstermin mit uns unter der Telefonnummer 0931 467973 (Sprechstunden: siehe Sprechstundenplan)
Falls Sie sich vorab über den Umgang mit Lese-Rechtschreib-Störung an der Realschule informieren möchten, finden sie hier nähere Informationen.
Frau Buchenau & Frau Kees
Vertretungskonzept
der Leopold-Sonnemann-Realschule Höchberg
Lehrerabwesenheiten
Priorität hat immer, Abweichungen vom planmäßigen Unterricht zu vermeiden. Wir berücksichtigen also bei allen außerschulischen Aktivitäten wie Exkursionen, Schülerfahrten und Fortbildungen, aber auch zentralen Prüfungen, dass an den entsprechenden Tagen genügend Kolleglnnen für die komplette Abdeckung des Unterrichts anwesend sind. Es wird davon ausgegangen, dass die Abwesenheit einer Klasse die Abwesenheit eines Kollegen ausgleicht.
Insbesondere achten wir nach Möglichkeit darauf, dass
- keine zwei Lehrer die gleiche Fortbildung besuchen (statt dessen werden die Erfahrungen aus den Fortbildungen in schulinternen Fortbildungen an Fachkollegen weitergegeben).
- Fahrten von zwei Parallelklassen gemeinsam durchgeführt werden (v.a. Schullandheim und Abschlussfahrt) und – abhängig vom Reifegrad der Schüler – von drei statt vier Lehrkräften (sowie evtl. Tutoren oder außerschulischen Kräften) begleitet werden.
- bei Exkursionen Seminarreferendare oder Kollegen mit wenigen Unterrichtsstunden am besagten Tag als Begleitperson gesucht werden.
Vertretungen
Zur Vertretung werden Lehrkräfte im Normalfall nach folgender Reihenfolge eingeteilt:
- Klasseneigene Lehrkräfte sowie Lehrkräfte, die im Rahmen der integrierten Lehrerreserve Stunden zu halten haben und deren Differenzierung zu diesem Zweck aufgelöst wird
- Fachkollegen des zu vertretenden Kollegen
- fachfremde Lehrkräfte
- Nebenaufsichten
Abweichungen von dieser Regel sind denkbar, wenn einzelne Kollegen bereits sehr viele Plus- oder Minusstunden haben und bei Anwendung der obigen Reihenfolge eine extreme Ungleichbehandlung zu erwarten wäre.
Referendare und Lehrkräfte mit Einschränkungen werden nicht für Vertretungsstunden eingeteilt.
Unterrichtsausfall
Es entfallen in Ausnahmesituationen Nachmittagsunterrichte und in extrem seltenen Fällen Randstunden (dabei nur die 6. Stunde), wobei die durchschnittliche Ausfallquote insgesamt unter 1,5 % liegt und Randstunde nahezu nie ausfallen. Stunden sollen im Normalfall nur in den Jahrgangsstufen 9 und 10 ausfallen, in den Jahrgangsstufen 6, 7 und 8 nur im Ausnahmefall. Der Ausfall wird bereits am Vortag spätestens zur zweiten Pause über den Vertretungsplan bekannt gegeben. In Jahrgangsstufe 5 fällt kein Unterricht aus.
Unterricht in Vertretungsstunden
Bei absehbaren Absenzen überlassen die zu vertretenden Kollegen den Vertretungen Übungsblätter oder sonstige Arbeitsanweisungen für die Klasse. Melden sich Kollegen morgens krank, schicken sie im Normalfall für ihre Stunden Vertretungsmaterial per Mail an das Konrektorat, das die Materialien verteilt.
Dieses Vorgehen stellt den Kern bei Unterrichtsvertretungen dar und ist institutionalisiert durch Ablage des Materials auf dem Platz des vertretenden Kollegen bei planbarer Abwesenheit (z. B. Fortbildungen) bzw. Aushändigung durch das Konrektorat (bei kurzfristiger Erkrankung) oder Aushang unmittelbar neben dem Vertretungsplan bei längerer Abwesenheit (z. B. bei Fortbildungswoche).
Sollte dies nicht möglich sein, wird von Vertretungslehrkräften erwartet, dass in Vertretungsstunden fachbezogener Unterricht durchgeführt werden. Im Kopierraum steht hierfür ein Ordner mit Materialien bereit. Dazu wurden eigens Vertretungsstunden-Module entwickelt. Zudem führt die LSR ein Methodencurriculum, zu dem in Vertretungsstunden entsprechende Übungsbeispiele durchgeführt werden. Eine Übersicht hängt im Kopierraum. Für jede Jahrgangstufe stehen zudem spezielle Buch-Kisten mit 30 Exemplaren eines Jugendbuchs bereit, ebenso wie Schachspiele, sodass für Deutsch- und Mathematik-Vertretungen kurzfristiger Art eine sinnvolle Beschäftigung möglich ist.
Von nicht unterrichtsbezogenen Spielformen (z. B. Kartenspiel), nicht unterrichtsbezogenen Filmen, der Anfertigung von Hausaufgaben o. Ä. sehen wir in Vertretungsstunden konsequent ab.
Längerfristiger Unterrichtsausfall
Bei längerfristigem Unterrichtsausfall in Pflichtfächern muss dieser möglichst umfassend abgedeckt werden. Dazu werden unten aufgelistete Maßnahmen in Betracht gezogen, wobei Maßnahmen mit höherer Ziffer immer erst dann anzuwenden sind, wenn vorher genannte Möglichkeiten ausgeschöpft sind und der Unterrichtsausfall dadurch nicht komplett abgedeckt werden konnte.
- Anstellung einer Aushilfslehrkraft
- Aufstockung des Stundenmaßes von Teilzeitlehrkräften
- Nutzung von Stunden aus der integrierten Lehrerreserve
- Streichung von Wahlunterrichten
- Streichung von Förder- und Ergänzungsunterrichten
- Kürzung des Stundenmaßes in den zu vertretenden Pflichtfächern
Januar 2018, überarbeitet im September 2020
Schulleitung der LSR